Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
23.03.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
23.03.2022
Sonstiges
10.02.2022
Sonstiges
09.02.2021
Termine
20.07.2020
Termine
28.05.2020
Eröffnungen
11.04.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 20.09.2017 bis zum 31.12.2017
29.09.2017
Neueintragungen